Die Freiwillige Krankenversicherung als Oberbegriff umfasst sowohl die freiwillige Versicherung in einer der gesetzlichen sowie auch privaten Krankenkassen. Auch die Krankenzusatzversicherung wird als Freiwillige Krankenversicherung bezeichnet.
Private Krankenversicherungen versichern generell nur folgenden Personenkreis:
Grundsätzlich dient die Freiwillige Krankenversicherung dazu, sich für den Fall der Krankheit weiter über die gesetzliche Krankenversicherung abzusichern. Sie soll vor allem dann greifen, wenn entweder eine vorher bestehende Versicherung in der Krankenkasse endet oder für Personen, denen der Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht werden soll, weil sie durch eine Versicherungspflicht oder durch eine andere Versicherung nicht erfasst werden.









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